Antwort Kleine Anfrage (17/6909): Bewertung der Kampagne „Tatort Kurdistan“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/6711)
Mit der Kleinen Anfrage konfrontieren wir die Bundesregierung damit, dass sie in einer vorhergehenden Beantwortung keinerlei Belege für ihre Behauptung geliefert hat, die Kampagne „Tatort Kurdistan“ sei in die Aktivitäten der PKK bzw. des Zusammenschnlusses kurdischer Vereine in Deutschland YEK-KOM eingebunden. Auch auf Nachfrage argumentiert die Bundesregierung lediglich mit allgemeinen Überlegungen zur Arbeitsweise der verbotenenen PKK in Deutschland. Schließlich muss auch noch die Berichterstattung im „Kurdistan Report“ als Beleg herhalten – ist es doch eigentlich selbstverständlich, dass ein solches Magazin über politische Kampagnen berichtet, die für Kurdinnen und Kurden von Interesse sind. weiter …