Antwort Kleine Anfrage (17/6623): Aktueller Umgang und Handlungsbedarf bezüglich syrischer Staatsangehöriger und Flüchtlinge aus Syrien

Die Situation in Syrien eskaliert ständig weiter, eine baldige und friedliche Lösung ist nicht abzusehen. Abschiebungen in das Land werden derzeit nicht durchgeführt, bei Bund und Ländern besteht aber keine Bereitschaft zu einem generellen Abschiebestopp und der Erteilung eines Bleiberechts für die hier lebenden Syrer und staatenlosen Kurden aus Syrien. Sie leben weiterhin in großer Unsicherheit. Derzeit liegen eine große Zahl von Asylanträgen syrischer Staatsangehöriger oder Staatenloser aus Syrien vor, die aktuell nicht entschieden werden, da bei einem negativen Entscheid ohnehin keine Abschiebung möglich wäre. DIE LINKE fordert, nun allen Betroffenen sofort ein Bleiberecht zu erteilen, statt lediglich die weitere Entwicklung abzuwarten und bei einer leichtern Entspannung die Abschiebepolitik nach Syrien wieder aufzunehmen. weiter …

Pressemitteilung: Polizeiausbildung in Saudi-Arabien stoppen

„Die polizeiliche Zusammenarbeit mit Saudi-Arabien muss sofort auf Eis gelegt werden“, fordert die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke. Sie reagiert damit auf Äußerungen von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU), der gesagt hatte, es gebe keinen Grund, den Einsatz der Bundespolizei in Saudi-Arabien infrage zu stellen. Jelpke weiter:

„Die Unterstützung für den Sicherheitsapparat der saudi-arabischen Diktatur lässt jede Rücksicht auf die Menschenrechte vermissen. weiter …

Artikel: Agenten auf Facebook

Bundesregierung gibt Einsatz von Ermittlern des Bundeskriminalamts in sozialen Netzwerken zu. Die Tätigkeit der Schnüffler sei von BKA-Gesetz gedeckt
Von Ulla Jelpke (erschienen in junge Welt, 15.07.2011)

Bundeskriminalamt (BKA), Bundespolizei und Zoll nutzen soziale Netzwerke im Internet wie Facebook, StudiVZ und »Wer kennt wen?« für ihre Ermittlungen. Das bestätigte die Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke hin. weiter …

Antwort Kleine Anfrage (17/6587): Nutzung sozialer Netzwerke zu Fahndungszwecken

Soziale Netzwerke im Internet wie Facebook, LinkedIn, MySpace, Twitter oder Studi VZ werden von Millionen Menschen genutzt. Von großem Interesse sind solche Netzwerke auch für Polizeibehörden, um etwa die Identität unbekannter tatverdächtiger Personen ausfindig zu machen oder das personelle Umfeld eines Verdächtigen zu erkunden. Die rechtlichen Grundlagen zum Einsatz „virtueller Agenten“ bzw. verdeckter Online-Ermittler sind allerdings nach Meinung von Datenschützern und Polizei unklar. Die Bundesregierung räumt in ihrer Antwort ein, dass derzeit sechs Beamte mit Fahndungsaufgaben in sozialen Netzwerken befasst sind. weiter …

Pressemitteilung: Virtuelle Schnüffler haben in Facebook & Co. nichts zu suchen

Virtuelle Schnüffler haben in Facebook & Co. nichts zu suchen
„Virtuelle verdeckte Ermittler haben in sozialen Netzwerken nichts verloren. Ihr Einsatz verstößt gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Nutzung Sozialer Netzwerke zu Fahndungszwecken“ (BT-Drucksache 17/6100). Jelpke weiter: weiter …

Antwort Kleine Anfrage (17/6223): Einrichtung einer Visa-Warndatei

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf für die Einrichtung einer Visa-Warndatei vorgelegt. Allerdings kann sie auf Anfrage der Fraktion DIE LINKE nicht nachweisen, dass die Einrichtung dieser Datei auch wirklich notwendig ist – alle darin gespeicherten Daten sind zum Teil schon mehrfach in anderen Dateien gespeichert, insbesondere im Bundeszentralregister (auf dessen Basis die Führungszeugnisse erstellt werden). Mit dem kürzlich verabschiedeten Richtlinienumsetzungsgesetz wurden sogar bereits weitere Datenspeierungen im Visumverfahren bei den Botschaften gesetzlich verankert. Eine Auswertung der Kleinen Anfrage mit einer Übersicht über die gespeicherten Daten aus Visumverfahren stellen wir hier zum Herunterladen bereit. weiter …

Antwort Kleine Anfrage (17/6270): Entzug von Kriegsbeschädigtenrenten für Naziverbrecher

Beim Ausschluss von Nazi-Verbrechern von Kriegsopfer-Renten ist die historische Aufarbeitung im wahrsten Sinn des Wortes bei einem Prozent der Arbeit stecken geblieben: 1998 hat der Bundestag beschlossen, dass Kriegsbeschädigte, die an Kriegsverbrechen beteiligt waren, keine Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz mehr erhalten sollten. Solche Zahlungen erhalten Personen, die infolge des Wehrdienstes für deutsche Truppen oder anschließender Kriegsgefangenschaft bleibende Gesundheitsschäden erlitten haben. Dazu zählen auch SS-Angehörige, inklusive der Angehörigen ausländischer Kollaborateure. Zur Umsetzung des Gesetzes sollten sämtliche (damals rund 940.000) Bezieher dieser Zahlungen überprüft werden. Doch dieser Beschluss wurde von Ländern und dem Bund stillschweigend ignoriert. weiter …

Antworten auf Kleine Anfragen: Ehrenbekundungen der Bundeswehr für verstorbene Wehrmachtsangehörige UND Die Bundeswehr und der 70. Jahrestag des Überfalls der faschistischen Wehrmacht auf die Sowjetunion

Die Bundeswehr steht heute noch für die Wehrmacht stramm: Wenn Angehörige der Wehrmacht beerdigt werden, die besonders „tapfer“ und auf besonders hohen Posten für die Nazis gekämpft hatten, werden auf Wunsch der Angehörigen Ehrengeleite und Abordnungen der Bundeswehr entsandt.
Das gilt für die Träger eines „Ritterkreuzes“ und für sämtliche Generale/Admirale – bei letzteren kann man davon ausgehen, dass sie um den verbrecherischen Charakter der Kriegführung gewusst haben. Es spricht nichts dagegen, wenn Angehörige um sie trauern – aber warum muss der Staat sie mit Ehren bedenken, die er gemeinen Wehrpflichtigen im Allgemeinen und Deserteuren im Besonderen vorenthält? weiter …