Antwort Kleine Anfrage (17/7321): Durchführung von Sicherheitsbefragungen im Rahmen aufenthaltsrechtlicher Verfahren
Zu 70.000 Ausländerinnen und Ausländern insbesondere aus islamisch geprägten Staaten haben die Ausländerbehörden in diesem Jahr Sicherheitsanfragen an den Bundesnachrichtendienst (BND) gerichtet. Um die 80.000 Anfragen gingen an den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und über 122.000 an das Zollkriminalamt (ZKA). Nur in sehr wenigen Fällen ergeben sich Anhaltspunkte für eine mögliche Sicherheitsgefährdung, die in fast allen Fällen von den Betroffenen im Rahmen einer Sicherheitsbefragung ausgeräumt werden können. In einigen Bundesländern müssen pauschal alle ausländischen Staatsangehörigen aus muslimischen Ländern einen Sicherheitsfragebogen ausfüllen. Die Bundesregierung behauptet, zu dieser Praxis der Bundesländer keinen „systematischen“ Überblick zu haben – dabei hätte ein Blick in einen Evaluierungsbericht der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen gereicht, um einen solchen Überblick zu erhalten. weiter …