Rede im Bundestag: Personenstandsrecht bleibt weiter reformbedürftig
Das Personenstandsrecht wird mit vorliegenden Gesetzentwurf weiter den aktuellen technischen Bedingungen angepasst und in wenigen Punkten inhaltlich geändert. Wichtig für DIE LINKE ist dabei die Möglichkeit, bei der Geburt eines Kindes das Geschlecht im Geburtenregister offenlassen zu können, wenn die Geschlechtszugehörigkeit nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann. DIE LINKE fordert allerdings, darüber hinaus zu gehen und generell die Möglichkeit zu eröffnen, entweder auf die Geschlechtsangabe im Personenstandsrecht zu verzichten oder ein drittes Geschlecht angeben zu können. weiter …