Abgeordneter Günther Krings ist es, der eine bewusste Täuschung der Öffentlichkeit betreibt. Erstens hat die Bundesregierung ein Abkommen mit Syrien geschlossen, das Abschiebungen erleichtern soll. Dieses Abkommen ist immer noch in Kraft, obwohl regelmäßig seine Kündigung gefordert wird. Zweitens weiß Krings so gut wie alle anderen Fachpolitiker, dass Abschiebungen in den Zuständigkeitsbereich der Länder fallen und der Bund ohnehin nicht im eigentlichen Sinne Abschiebungen vornimmt. Tatsächlich wurden aber aus Deutschland allein im ersten Quartal des Jahres 2011 10 Abschiebungen vorgenommen, insgesamt 181 Menschen wurden zur Abschiebung angemeldet. Sämtliche Abschiebungen wurden von Unions-geführten Landesregierungen (Bayern, Hessen, Niedersachsen, Saarland) durchgeführt. (Zahlen vgl. Bundestagsdrucksache 17/5679)
Schon zu diesem Zeitpunkt in den ersten drei Monaten des Jahres 2011 war allen Beobachtern der Verhältnisse in Syrien klar, dass jedem Abgeschobenen schwerste Menschenrechtsverletzungen drohen. In einigen Fällen hat sich diese Befürchtung leider bewahrheitet, wie zum Beispiel bei Anuar und Badir Naso im Februar 2011. Es waren im wesentlichen die Verwaltungsgerichte, die den Abschiebeministern der Union in den Arm gefallen sind und weiteren Abschiebungen einen Riegel vorgeschoben haben.
DIE LINKE hält an ihrer Forderung fest: es darf keine Abschiebungen nach Syrien geben, allen hier lebenden Flüchtlingen aus Syrien muss ein Bleiberecht erteilt werden. Dazu wird es in der kommenden Woche einen Antrag im Parlament geben. Die Abgeordneten aller Fraktionen können dann öffentlich bekennen, wie ernst es ihnen mit dem Schutz der Menschenrechte ist.“
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