„Allein in den ersten neun Monaten des vergangenen Jahres hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 14700 Verfahren mit dem Ziel eingeleitet, den Asyl- oder Flüchtlingsstatus der Betroffenen zu widerrufen (im Vergleich zu 31717 Asylanträgen). Die tatsächlich niedrige Widerrufsrate von 5,6 % zeigt, dass diese Widerrufsverfahren eine völlig sinnfreie bürokratische Selbstbeschäftigung sind. Davon abgesehen sorgt die Ankündigung eines Widerrufsverfahrens bei den Betroffenen für große Verunsicherung über ihre weitere Zukunft.
Die Bundesregierung ist aufgefordert, gesetzgeberisch aktiv zu werden. Die obligatorische Durchführung eines Asylwiderrufsverfahrens drei Jahre nach Anerkennung als Asylberechtigter oder Flüchtling muss endlich aus dem Asylverfahrensgesetz gestrichen werden.“
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