„Die Hohe See ist kein rechtsfreier Raum, und schutzsuchenden Flüchtlingen stehen auf europäischen Schiffen die gleichen Rechte zu wie innerhalb der EU. Flüchtlinge, die von Schiffen europäischer Staaten aufgegriffen werden, stehen unter dem Schutz der Europäischen Menschenrechtskonvention. Ihr Schutzgesuch muss geprüft werden. Gegen eine Ablehnung muss es wirksamen Rechtsschutz geben.
Aus diesem Urteil müssen sich Konsequenzen für die Tätigkeit der EU-Grenzschutzagentur FRONTEX ergeben. In der FRONTEX-Verordnung muss klargestellt werden, dass Asylsuchenden auf Hoher See die Einreise in die EU ermöglicht werden muss, um jede Verletzung ihrer Rechte auf Schutz vor unmenschlicher und erniedrigender Behandlung und auf effektiven Rechtsschutz zu vermeiden. Solange diese Klarstellung nicht erfolgt ist muss die Bundespolizei aus sämtlichen FRONTEX-Aktivitäten zurückgezogen werden.“