das ist schon deswegen merkwürdig, weil die Unterstützung der Kriegskonferenz im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bw stattfindet. Und die soll also geheim sein?
Begründet wurde die Geheimhaltung nicht – was ein klarer Verstoß gegen die vom Bundesverfassungsgericht mehrfach bestätigten Grundregeln für das parlamentarische Auskunftsrecht ist.
Nach einer Beschwerde der Fraktion wurde uns jetzt lapidar mitgeteilt, dass die Einstufung als VS-NfD aufgehoben wurde; eine Entschuldigung oder Erklärung gab es natürlich nicht.
Drucken