Pressemitteilung: Bundesregierung versagt bei Entschädigung von -Opfern

Sie beschränkt die Anwendung des Bundestagsbeschlusses auf jene wenigen Menschen, die schon in eine der Tötungsanstalten eingeliefert und ihrer Ermordung in letzter Minute entgangen waren. Die Bundesregierung sollte ihre restriktive Begriffsinterpretation aufgeben und anerkennen, dass auch Kinder von -Geschädigten erhebliche Traumatisierungen und finanzielle sowie berufliche Nachteile erlitten haben.
Die bislang gezahlten Gesamtentschädigungssummen in Form von Einmalzahlungen und monatlichen Leistungen belaufen sich auf rund 70 Millionen Euro. Das darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass eine Aufarbeitung der Entschädigungspolitik dringend notwendig ist.
Erstmals 1980 wurde Opfern von Zwangssterilisierung ein Entschädigungsanspruch zugebilligt, den -Opfern erst 1988. Insgesamt erhielten 13.816 Zwangssterilisierte und 333 -Geschädigte Einmalzahlungen. Unterstützung in Form monatlicher Leistungen erhalten gegenwärtig noch 482 Zwangssterilisierte und die erwähnten drei -Geschädigten.

Die jahrzehntelange Verweigerung jeglicher Entschädigungen ist maßgeblich darauf zurückzuführen, dass der Wiedergutmachungsausschuss des Bundestages 1961 diese Opfer der Nazipolitik ausgeschlossen hat. Drei der damals angehörten Sachverständigen waren selbst Richter an sogenannten Erbgesundheitsgerichten bzw. haben Menschenversuche durchgeführt. In Schriftstücken des Bundesfinanzministeriums werden diese Naziverbrecher noch heute als bezeichnet. Die Opfer können dies nur als anhaltende Verhöhnung ihres Schicksals begreifen.
DIE LINKE wird parlamentarische Initiativen ergreifen, um auch den mittelbaren Opfern des -Programms Gerechtigkeit widerfahren zu lassen.“

1708729_Euthanasiegeschädigte.pdf