„Nach jahrelangem Zögern der Landesinnenminister soll nun alles ganz schnell gehen. Doch ein überhastetes Verbotsverfahren kann auch nach hinten losgehen. So ist noch nicht abschließend geklärt, ob das Abschalten der Führungskader auf der Lohnliste der Verfassungsschützer überhaupt ausreicht. Denn weiterhin sind viele weitere Neonazis in der NPD und ihren Organisationen aktiv, die vom Verfassungsschutz als Quellen geführt werden. Außerdem war bislang unumstritten, dass ein erfolgreiches Verbotsverfahren zwei Jahre Vorbereitung braucht, weil die dem Bundesverfassungsgericht vorgelegten Beweise wirklich „sauber“ sein müssen – das heißt, eigene Quellen der Ämter dürfen daran in keiner Weise mitgewirkt haben.
Ein weiteres gescheitertes Verbotsverfahren wäre der GAU für die Bekämpfung der NPD und des Neofaschismus in Deutschland insgesamt. Ein Verbot der NPD ist nötig, um Neofaschisten die organisatorische Grundlage zu entziehen. Wichtiger ist aber die Bekämpfung ihrer menschenverachtenden Ideologie und des Rassismus und der Demokratiefeindschaft aus der Mitte der Gesellschaft. Ein Verbotsverfahren darf kein Alibi werden, im Kampf gegen alltäglichen Rassismus, Antisemitismus, Homophobie und Islamhass nachzulassen. Ganz im Gegenteil müssen nicht-staatliche Organisationen und Initiativen gestärkt werden, die sich in diesem Kampf engagieren.“