„Im konkreten Fall ging es um einen deutschen Staatsangehörigen. Er war den kontrollierenden Bundespolizisten aufgefallen, weil er eine dunkle Hautfarbe hat. Sie forderten ihn auf, seine Papiere vorzuzeigen, was der Betroffene zurecht verweigerte. Das Verwaltungsgericht Koblenz rechtfertigte nun die Praxis der Bundespolizei, bei Kontrollen gezielt Personen aufgrund ihres Aussehens zu kontrollieren. Sie folgte in ihrer Wortwahl der üblichen Argumentation der Behörden und der Bundesregierung, die Beamten legten bei den Kontrollen >>grenzpolizeiliche Erfahrungen<< zugrunde. Dieser Begriff ist eine begriffliche Verschleierung für Kontrollen anhand des Aussehens der Bahnreisenden. Kontrollen anhand des Aussehens werden in Großbritannien und den USA >>racial profiling<< genannt und sind zurecht verboten. Wenn die Polizei aufgrund des Aussehens vermeintliche Ausländer anhält und kontrolliert, befördert und verstärkt das rassistische Vorurteile in der Polizei und in der Mehrheitsbevölkerung. Die Bundesregierung muss gegenüber der Bundespolizei endlich klar anweisen, dass solche Kontrollen der Vergangenheit angehören."
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