Aber: Diese Berechnung ist extrem fragwürdig.
Ein Fall, in dem ein einschlägig bekannter Nazi eine Person türkischer Herkunft würgt und sie mit den Worten beleidigt „so was wie Ihr gehört vergast“, wird als „unpolitisch“ abgetan. Ein Hitlergruß in Verbindung mit gefährlicher Körperverletzung fällt ebenfalls unter „sonstiges“. Elf Fälle der „Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ bzw. „Volksverhetzung“ werden von der Polizei dem Bereich der unpolitischen „Sonstigen Kriminalität“ zugerechnet, obwohl der rechtsextreme Hintergrund offenkundig ist. Wie kommt die Polizei zu diesen Einschätzungen? Und wie kommt die Bundesregierung dazu, eine solche Statistik unkommentiert wiederzugeben? Offenbar sind die Sicherheitsbehörden in Deutschland auf dem rechten Auge noch blinder als befürchtet. Das beweist, wie richtig die Forderung der Linkspartei nach einer unabhängigen Beobachtungsstelle gegen rechte Gewalt ist.
Unten stehend finden Sie die Kleine Anfrage „Unvollstreckte Haftbefehle gegen Rechtsextremisten“. Die Antwort der Bundesregierung (pdf-Datei) schicken wir Ihnen gerne per E-Mail zu. Kontaktieren Sie dafür bitte das Büro von Ulla Jelpke:
E-Mail: ulla.jelpke@bundestag.de
Tel: 030/ 227- 71253