„Gleich zwei Sachverständigengutachten – vom DGB und vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung – bestätigen, dass die von Koalition und Bundesregierung geforderten Mindestgehaltsgrenzen bei der Einwanderung hochqualifizierter Drittstaatsangehöriger deutlich zu niedrig sind und damit gegen EU-Recht verstoßen. Statt wie vorgeschlagen bei 44.000 müssten die Grenzen bei über 63.000 Euro liegen. Bei Mangelberufen sind noch deutlich niedrigere Gehaltsgrenzen von 34.000 Euro vorgeschlagen, die Grenze müsste aber bei 50.000 Euro liegen. Die Regierung trickst, indem sie bei der Berechnung des Durchschnittsgehalts auch die Löhne von Teilzeit- und sogar geringfügig Beschäftigten einbezieht. Dies entspricht nicht der Intention der EU-Richtlinie und erfolgt ausschließlich mit dem Ziel des Lohndumpings.
Eine solche Politik möglichst billiger Löhne lehnt DIE LINKE ab, zumal es erhebliche Zweifel am behaupteten Fachkräftemangel gibt. Die Unternehmen dürfen nicht auch noch dafür belohnt werden, wenn sie im Bereich der Aus- und Weiterbildung benötigter Fachkräfte versagen.“