In Berlin wird heftig über den verschobenen Termin zur Eröffnung des Schönefelder Flughafens Berlin/Brandenburg International „Willy Brandt“ diskutiert. Weiterhin machen auch zahlreiche Intiativen gegen die Errichtung eines Transitgewahrsams zur Durchführung des unrechtsstaatlichen Flughafenasylverfahrens mobil. Dabei wird auch über die Frage diskutiert, ob überhaupt eine nennenswerte Zahl von Asylsuchenden erwartet werden kann. Die nun vorliegenden Zahlen sprechen klar dagegen: Demnach (Frage 9) gab es genau null Flughafenverfahren in Berlin im 1. Quartal 2012, genau eins im 4. Quartal 2011. Bei den Flughäfen Düsseldorf und München, die in etwa dem zukünftigen BBI vergleichbar sind, gab es im gleichen Zeitraum 15 und 14 bzw. 9 und 15 Flughafenverfahren. Die Zahlen zeigen außerdem, dass nur in wenigen Fällen Asylsuchende im Flughafenverfahren nicht einreisen dürfen, weil ihr Asylantrag „offensichtlich unbegründet“ war, im letzten Quartal waren es 13 von 165. Außerdem wurden 8 unter unbegleitete minderjährige Asylsuchende im Transitgewahrsam festgehalten. Auch wenn sie am Ende einreisen durften: erst einmal in einem Gefängnis zu landen in dem Land, in dem man sich Schutz und Sicherheit erhofft, ist für sie alle ein Schock. weiter … →