„So wurden innerhalb von rund 10 Jahre seit Einführung der Terrorlisten in der Bundesrepublik gerade einmal 12.000 Euro von 23 Personen eingefroren. Auch in zehn von bislang 13 Verfahren, in denen die Generalbundesanwaltschaft wegen Verstoßes gegen § 34 Außenwirtschaftsgesetz in Verbindung mit den Terrorlisten Anklage erhoben hatte, erfolgte eine Verfahrenseinstellung. Verurteilt wurden die Angeklagten allerdings wegen Mitgliedschaft oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§129b StGB). Es entsteht der Eindruck, dass die Terrorliste vor allem zur moralischen Vorverurteilung unliebsamer Personen und Organisationen dient. So wird eine Listung regelmäßig zur Begründung restriktiver Maßnahmen im Asyl- und Ausländerrecht herangezogen.
Die EU-Terrorliste wird aufgrund politischer Einschätzungen durch ein geheim tagendes Gremium beim Rat der Europäischen Union unter Heranziehung von Geheimdienstinformationen erstellt. Das ist mit rechtsstaatlichen Prinzipien ganz offensichtlich nicht vereinbar. Daher gehört die Liste abgeschafft.“
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