Ausführlich geht das Bundesamt für Verfassungsschutz in seinem Bericht für das Jahr 2011 auf die Partei DIE LINKE ein. Begründet wird die Überwachung der im Bundestag und mehreren Landtagen vertretenen Partei vor allem mit der „umfassenden Akzeptanz von offen extremistischen Zusammenschlüsseln in ihren Reihen“. Zu einem solchen „offen extremistischen Zusammenschluss“ wird erneut auch die Antikapitalistische Linke (AKL) erklärt. Worin der besondere Extremismus der AKL bestehen soll, bleibt dabei offen.
Vorgeworfen wird der AKL ihre Freude über das „konsequent antikapitalistische und antimilitaristische Programm“ der LINKEN. Unterstützt werde insbesondere die im Programm enthaltene „klare Kritik am kapitalistischen System und die Perspektive des demokratischen Sozialismus“. Wird nun das Programm der LINKEN dadurch extremistisch, dass es von der AKL für gut befunden wird? Oder ist die AKL extremistisch, weil sie das Parteiprogramm mit seiner Kapitalismuskritik teilt? Hierzu sagen die Schlapphüte nichts.
Aber sie monieren, dass einige AKL-Länderratsmitglieder sich dazu bekannten, über das Erfurter Programm hinaus von der marxistischen Philosophie oder humanistischen Idealen geleitet eine klassenlose, ausbeutungsfreie Gesellschaft zu erstreben und diesen Idealzustand mit Marx und Engels als Kommunismus zu bezeichnen.
Vor allem hat die AKL offenbar das Verbrechens der Kontaktschuld begangen. So hätten auch Mitglieder der DKP, trotzkistischer Gruppen und der Linksjugend den Gründungsaufruf „Für eine antikapitalistische Linke“ aus dem Jahr 2006 unterzeichnet. Weil diese selbst vom Verfassungsschutz beobachteten „Extremisten“ einen AKL-Aufruf unterschrieben haben, ist nach der Logik des Geheimdienstes auch die AKL extremistisch. Und weil die „extremistische“ AKL wiederum einen Zusammenschluss innerhalb der Linkspartei bildet, gerät gleich die ganze Partei in den Ruch des Extremismus, lautet der Zirkelschlussschluss der Spitzelbehörde.
Die AKL beteilige sich auch an der Kurdistan-Solidaritätsarbeit der Partei, wirft ihr der Verfassungsschutz abschließend vor. So habe sich die AKL gegen eine „fortgesetze Kriminalisierung“ der Föderation kurdischer Vereine in Deutschland Yek-Kom durch eine Listung in Verfassungsschutzberichten, Überwachung und Verbote ausgesprochen. Die Botschaft des Geheimdienstes lautet somit: Wer die Überwachung anderer kritisiert, wird deswegen selbst zum Überwachungsobjekt erklärt. Und wer im Verfassungsschutzbericht gelistet wird, ist dadurch schließlich als Extremist überführt. Quod erat demonstrandum!