Sie existieren wie auch Geduldete und Bürgerkriegsflüchtlinge als Menschen in sozialen Bezügen. Ihnen lediglich ein Existenzminimum einzuräumen, das ihre physische Existenz sichert, ist mit diesem zentralen Verfassungsgrundsatz nicht vereinbar.
Schon seit dem „Hartz IV-Urteil“ vom Februar 2010 ist klar, dass das Asylbewerberleistungsgesetz das Menschenwürdegebot verletzt. Die Bundesregierung ist aber untätig geblieben.
Es ist erfreulich, dass das Verfassungsgericht nun eindeutige Mindestbeträge angeordnet hat. Dennoch ist zu befürchten, dass die Bundesregierung und die Bundesländer jedes Schlupfloch nutzen werden, um den Bedarf von Asylsuchenden, Geduldeten und Bürgerkriegsflüchtlingen weiterhin kleinzurechnen.
Schon die regulären Hartz-IV-Leistungen können die Menschenwürde kaum garantieren. Jegliche rassistisch motivierte Schlechterbehandlung muss sich verbieten. DIE LINKE fordert, auch die vom heutigen Urteil nicht betroffenen Benachteiligungen wie etwa die Einquartierung in Lager, das Sachleistungsprinzip und den eingeschränkten Zugang zur Krankenversorgung, zu beenden. Das Asylbewerberleistungsgesetz hat keine Berechtigung.