„Nach der Dublin-Verordnung müssen Asylsuchende ihr Verfahren in dem EU-Staat betreiben, über den sie in die EU eingereist sind. Stellen sie einen Asylantrag in Deutschland und wird die Zuständigkeit eines anderen Staates festgestellt, wird dieser Staat um Übernahme ersucht. Wird die Übernahme zugesagt, erhalten die Asylsuchenden einen Überstellungsbescheid. Nach Berichten von Flüchtlingsorganisationen und Anwälten werden diese Überstellungsbescheide den Betroffenen oft erst in letzter Minute ausgehändigt. Manchmal erfahren deren Anwälte nur zufällig von der anstehenden Überstellung. Damit wird ein effektiver Rechtsschutz bewusst ausgehebelt, weil eine Klage gegen den Bescheid dann oft schon aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich ist.
Trotz mehrfacher Nachfrage äußert sich die Bundesregierung nicht zu dieser Überrumpelungstaktik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Ich habe zuletzt in einer Schriftlichen Frage gefragt, wieso die Bundesregierung sich nicht dafür einsetzt, dass die Überstellungsbescheide unverzüglich übermittelt werden, sobald sie im Bundesamt vorliegen. Die Bundesregierung hat diese einfache Frage nicht beantwortet. Ich halte daher an meiner Forderung fest: Überstellungsbescheide im Rahmen von Dublin-Verfahren müssen den Betroffenen umgehend ausgehändigt werden, damit ein effektiver Rechtsschutz gewährleistet ist.“
Übersicht über die bisherigen Antworten zur Frage der Aushändigung der Überstellungsbescheide hier zum download: