„Die damals noch in der Opposition stehende FDP hatte das 2009 von der damaligen großen Koalition beschlossene „Gesetz zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat“ zu Recht als „Gesinnungsstrafrecht“ abgelehnt. Schließlich wird nicht mehr eine konkrete Gewalttat oder auch nur die Vorbereitung dafür, sondern bereits die Erlangung der dafür benötigten Fähigkeiten verfolgt. Ob ein Aufenthalt in einem Guerillaausbildungscamp oder das Herunterladen entsprechender Internetdateien etwa aus journalistischem Interesse erfolgte und damit legal ist oder aber als Terrorismusvorbereitung gewertet wird, ergibt sich somit alleine aus der vermuteten Gesinnung
Im schwarz-gelben Koalitionsvertrag war daher eine Evaluation dieses Gesetzes „zur Mitte der Legislaturperiode“ vereinbart worden. Wie die Bundesregierung nun in ihrer Antwort erklärte, soll eine in ihrem Auftrag von der Kriminologischen Zentralstelle Wiesbaden und der Ruhr Universität Bochum durchgeführte Studie erst mit einem Jahr Verspätung im Herbst 2012 vorgelegt werden. Dem Ergebnis der Studie will die Regierung nicht vorgreifen und daher keine Antwort auf die Fragen der Linksfraktion nach Wirksamkeit der Gesetze und ihren Auswirkungen auf die Bürgerrechte geben. Gleichzeitig kommen die Terrorparagraphen munter zur Anwendung. Seit Inkrafttreten des Gesetzes wurden demnach vom Generalbundesanwalt 14 Ermittlungsverfahren gegen 28 Beschuldigte und von Staatsanwaltschaften der Länder 39 Ermittlungsverfahren gegen 48 Beschuldigte aus der Islamistenszene nach § 89a StGB eingeleitet.
Auch die gesetzlich vorgeschriebene Evaluation der Antiterrordatei ist seit einem halben Jahr fällig – doch anstatt eine solche Auswertung vorzulegen hat die Regierungskoalition nach diesem Vorbild nun auch noch eine Datei zum Rechtsextremismus beschlossen.
Offenbar hofft die Regierung, durch ihre Verzögerungstaktik interne Zwistigkeiten unter den Teppich zu kehren und sich so über die Legislaturperiode zu retten. Das geht wieder zu Lasten der Grundrechte. Dass die FDP-Bundesjustizministerin dieses Spiel auf Zeit mitmacht, entlarvt einmal mehr ihre Bürgerrechtsrhetorik als bloßes Lippenbekenntnis.“