Pressemitteilung: Ausweitung der Ausweisungsregeln war überflüssig

„2007 wurden im Aufenthaltsgesetz Möglichkeiten geschaffen, Ausländer wegen der Anstachelung von Kindern und Jugendlichen zu Hass auf andere ethnische Gruppen oder Religionen, wegen Integrationsverhinderung oder wegen Nötigung zur Eingehung einer Ehe auszuweisen. Nun ist klar: diese Regelungen sind in den vergangenen Jahren kein einziges Mal angewendet worden. Die Ausweitung der Ausweisungsgründe war lediglich ein willkommener Anlass, in der aufgeheizten Debatte um vermeintliche Integrationsverweigerung am rechten Rand zu punkten.

Generell gilt im Ausweisungsrecht: Die gesetzlichen Regelungen haben durch Entscheidungen der nationalen und europäischen Gerichte zahlreiche Modifikationen erfahren. Das Aufenthaltsgesetz entspricht bei weitem nicht mehr der tatsächlichen Rechtslage. Damit verletzt es das rechtsstaatliche Gebot der Normenklarheit. Das gibt die Bundesregierung auch zu, lässt aber jede Initiative für eine Anpassung des Gesetzes an die Rechtslage vermissen. Zumindest sollten die seit Jahren nicht angewendeten Ausweisungsbefugnisse wieder gestrichen werden. Straftaten wie die Nötigung zur Zwangsehe sollten mit den Mitteln des Strafrechts geahndet werden.“

Die Antwort der Bundesregierung hier zum download:

1710459_Ausweisungen_2011.pdf