„Das erste NPD-Verbotsverfahren scheiterte im Jahr 2003 an der Durchsetzung der Partei mit V-Leuten des Inlandsgeheimdienstes, so dass das Bundesverfassungsgericht der NPD eine „fehlende Staatsferne“ konstatierte. Auf die Materialien/Zuarbeiten des Verfassungsschutzes kann sich die Politik also nicht verlassen. Im Zusammenhang mit den NSU-Morden kommen wöchentlich neue Enthüllungen über Verfehlungen des Verfassungsschutzes bei der Bekämpfung des Naziterrors ans Licht. Ohne die Rolle der Geheimdienstämter ganz aufzuklären, droht auch ein neues NPD-Verbotsverfahren an der Durchsetzung und Steuerung der Nazipartei durch den Verfassungsschutz zu scheitern. Alle V-Leute in der Naziszene müssen abgeschaltet werden.“
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