„Das auf historischer Erfahrung beruhende fundamentale Verfassungsprinzip, militärische Mittel zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit im Inland auszuschließen, wird per Gerichtsbeschluss gekippt. Wenig tröstlich erscheint der Hinweis des Gerichts, dass die Bundeswehr nicht bereits gegen eine demonstrierende Menschenmenge zum Einsatz kommen darf. Zu vage ist die Gummidefinition des ‚unmittelbar bevorstehenden‘ Schadenseintritts ‚von katastrophischen Dimensionen‘, der nach Meinung des Gerichts den Einsatz militärischer Mittel im Inland erlaubt. Auch wenn das Gericht im Falle des weiterhin verbotenen Abschusses entführter Zivilflugzeuge erfreulicherweise sein klares Urteil von 2006 bekräftigt hat, ist die jetzige Entscheidung ein Türöffner zur weiteren Militarisierung der Innenpolitik und damit zur Aushebelung demokratischer Rechte.
Auch wenn die Richter betonen, von einer Demonstration ausgehende Gewalt stelle sicherlich keinen ‚schweren Schadensfall‘ dar, der zur Einsatz auch militärischer Mittel berechtigt: Die Grenze zwischen Katastrophenfall und Staatsnotstand ist von den Richtern ohne Not eingerissen worden. Schon in der Vergangenheit haben übertriebene Gefahrenprognosen im Vorfeld von politischen Demonstrationen für unverhältnismäßige Verbote und Polizeieinsätze gesorgt. Nun ist eine Tür geöffnet, durch die Law-and-Order-Politiker gehen können, um mit herbeiphantasierten Staatsgefährdungen auch den Einsatz der Bundeswehr mit militärischen Mitteln bei Großdemonstrationen und politischen Massenstreiks in der drohenden Hinterhand zu halten.
DIE LINKE bleibt dabei: Die vom Grundgesetz definierte Aufgabe der Bundeswehr ist die Landesverteidigung. Und die findet weder am Hindukusch noch bei Demonstrationen statt.“