„Das Bundesverfassungsgericht hat im Juli dieses Jahres festgestellt, dass die gegenüber anderen Bedürftigen um 40 Prozent abgesenkten Leistungen für Asylbewerber das grundgesetzlich geschützte Existenzminimum unterschreiten und damit gegen die Menschenwürde verstoßen. Bundesinnenminister Hans Peter Friedrich hat angekündigt, auch die Neufassung des Gesetzes werde Asylbewerbern und humanitären Flüchtlingen weniger Leistungen zugestehen, um angebliche „Wirtschaftsflüchtlinge“ abzuschrecken
Doch die Verteidiger solcher Sonderregelungen sollten sich die Zahlen des Bundesamtes noch einmal genauer ansehen. Denn die Politik der Abschreckung ist nicht nur verfassungswidrig, sie ist auch teuer: In Bayern, das besonders stark auf das Sachleistungsprinzip und eine entmündigende Unterbringung in Lagern setzt, lagen die Ausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz pro Person um etwa 40 Prozent über dem Bundesdurchschnitt (8.890 Euro pro Person und Jahr gegenüber 6.320 Euro im Bundesdurchschnitt). Und das, obwohl in Bayern die Leistungen viel häufiger als anderswo nur als gekürzte Leistungen (nach § 3 AsylbLG) gewährt worden sind.
Wenn sich die Abschreckungspolitiker schon nicht von der Menschenwürde der Flüchtlinge leiten lassen, dann könnten sie sich ja wenigstens für die Kassenlage der Kommunen interessieren. Die zahlen nämlich die Rechnung für das sinnlose Abschreckungsregie. Wenn die Flüchtlinge arbeiten dürfen, sich selbst versorgen, frei bewegen und eine Wohnung suchen können, ist das sowohl menschenwürdig als auch billiger.