„Seit Februar 2010 ist klar, dass die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz das Menschenwürdegebot des Grundgesetzes verletzen. Doch mit einer Neuregelung ließ sich die Bundesregierung Zeit bis zu einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts am 18. Juli dieses Jahres. Das Bundesverfassungsgericht zeigte der Bundesregierung die rote Karte und traf eine sofort wirksame Übergangsregelung. Eine gesetzliche Neuregelung wurde „unverzüglich“ angeordnet. Das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist auf Anfrage aber nicht einmal in der Lage, wenigstens Eckpunkte einer Neuregelung anzugeben. Ein Gesetzentwurf sei noch für dieses Jahr geplant – die Bundesregierung lässt aber mit keiner Silbe erkennen, wie er aussehen soll. Den Vorwurf, dass bis zum Urteil des Verfassungsgerichts zu Lasten der Betroffenen auf Zeit gespielt wurde, wollte oder konnte die Regierung nicht entkräften. Ein Wort des Bedauerns für die jahrzehntelange Verletzung des Menschenwürdegebots kommt ihr nicht über die Lippen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil festgestellt, die pauschal reduzierten und seit 1993 nicht veränderten Leistungssätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz seien evident unzureichend, der Leistungsbezug von vier Jahren sei zu lang und die Festlegung der Personengruppen willkürlich. Neue Leistungssätze müssten transparent und nachvollziehbar ermittelt werden. Dank einer Übergangsregelung, die wegen der Untätigkeit der Bundesregierung ausnahmsweise vom Bundesverfassungsgesetz festgelegt wurde, erhalten die Betroffenen derzeit insbesondere einen deutlich höheren Barbetrag (134,- statt 40,90 Euro) und im Prinzip vergleichbare Leistungen wie alle anderen auch. DIE LINKE fordert, das Asylbewerberleistungsgesetz abzuschaffen und alle Betroffenen in das Sozialgesetzbuch einzubeziehen. Die Menschenwürde ist unantastbar – und migrationspolitisch nicht zu instrumentalisieren!“
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