Heraus kommt eine Verdachtsspeicherdatei, die im Ergebnis Menschen auch stigmatisiert, wenn sie sich legal, aber auffällig verhalten haben oder zu den falschen Leuten Kontakt hatten. Die Datei verstößt nicht nur gegen das Trennungsgebot, sondern – wie viele andere gemeinsame Dateien der Sicherheitsbehörden – in ihrer zu willkürlichen Anlage gegen rechtsstaatliche Prinzipien“, erklärt Jan Korte, Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE, zum Beginn der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zur Anti-Terror-Datei.
Die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, ergänzt: „Indem Dutzende Sicherheitsbehörden gemeinsam Zugriff auf die Anti-Terror-Datei haben, wird das Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten verletzt. Dieses grundgesetzliche Gebot, Polizei- und Geheimdiensttätigkeit nicht zu vermischen, ist eine wichtige Lehre aus der Erfahrung mit der Gestapo unter dem Faschismus. Wir erhoffen uns vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine klare Stärkung des Trennungsgebots. Dies ist umso wichtiger in Zeiten, in denen Polizei, Nachrichtendienste und Armeen unter dem Schlagwort der vernetzten Sicherheit versuchen, alle Trennlinien aufzuweichen.“
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