„Das Asylbewerberleistungsgesetz enthält seit 1998 eine Regelung, nach der Asylsuchenden nur das zum Überleben unabweisbar Gebotene (§1a) in Form von Sachleistungen gewährt wird, wenn sie nach Ansicht der Behörde lediglich zum Sozialleistungsbezug nach Deutschland gekommen sind. Ein sonst darüber hinaus noch gewährter Barbetrag für den persönlichen Bedarf („Taschengeld“) wird ihnen dann zum Teil oder ganz verwehrt. Jahrelang lag dieser Barbetrag bei gerade einmal 40 Euro pro Person im Monat (20 Euro pro Kind). Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli diesen Betrag auf 134 Euro erhöht. Begründung: Das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum gelte für alle Menschen und umfasse auch die Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Dieses Grundrecht darf nicht aus migrationspolitischen Erwägungen verletzt werden, stellte das Gericht klar.
Das Bundesinnenministerium will diese Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts zur menschenwürdigen Behandlung Asylsuchender angesichts der von ihm angezettelten Asylmissbrauchs-Debatte offenkundig aushebeln: Asylsuchende, die aus einem so genannten sicheren Herkunftsstaat kommen, sollen generell nur noch das zum Leben Unabweisbare bekommen. Ihnen wird pauschal ein „Asylmissbrauch“ unterstellt. Dabei hat Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) offenkundig eine Gruppe besonders im Visier: Asylsuchende Roma aus Serbien und Mazedonien. Beide Staaten sollen nach seinem Willen auf die Liste der angeblich sicheren Herkunftsstaaten gesetzt werden. Damit will er den Generalverdacht gegen die Betroffenen in Gesetzesform gießen, der angebliche „Asylmissbrauch“ wird kurzerhand mit einem Sozialhilfemissbrauch gleichgesetzt.
Der Bundesinnenminister stellt sich mit diesen Plänen klar gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz. Wollte er dem Geist dieses Urteils tatsächlich genüge tun, steht nur ein Weg offen: dieses diskriminierende Sondergesetz endlich abzuschaffen!
Drucken