„Der Gesetzentwurf des Innenministers ist geprägt vom Geist der Abschreckung und Menschenverachtung. Er will Asylsuchenden, die aus angeblich sicheren Herkunftsländern stammen, das sogenannte Taschengeld streichen. Diese Leistungen hat das Bundesverfassungsgericht erst im Sommer dieses Jahres auf 134 Euro erhöht – sie dienen zur Deckung des soziokulturellen Existenzminimums. Das Bundesverfassungsgericht hat zudem klipp und klar erklärt, dass <
Die Absicht ist umso perfider, als die Verweigerung eines menschenwürdigen Lebens nur auf dem Verdachtsprinzip beruht. Die Entscheidung, ob ein Asylantrag berechtigt ist oder nicht, obliegt zum Glück nicht dem Innenminister, sondern den zuständigen Behörden und im Zweifelsfall den Gerichten. Dass auch Kinder von Flüchtlingen dafür bestraft werden sollen, dass sie – nach Friedrichs Meinung – aus den falschen Ländern kommen, ist zudem ein Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention.
Abschreckung und Menschenverachtung drückt sich auch in der Absicht aus, allen Flüchtlingen möglichst nur Sachleistungen zu gewähren. Diese verursachen bekanntlich durch den notwendigen Verwaltungsaufwand höhere Kosten als die Auszahlung von Bargeld. Friedrich erweckt den Eindruck, dass ihm im Kampf gegen Flüchtlinge und Menschenwürde keine Schikane zu teuer ist. Christlich gedacht ist das gewiss nicht. DIE LINKE fordert die ersatzlose Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes und die Garantie der Menschenwürde für alle.“