„Ein Antrag auf Unvereinbarkeit mit verfassungsfeindlichen rechtsextremen Vereinigungen scheiterte in Stuttgart, über den Ausschluss von rechtsextremen Burschenschaften wie der selbst vom bayerischen Verfassungsschutz beobachteten Münchner Burschenschaft Danubia durfte gar nicht erst abgestimmt werden. Die Forderung über einen Ariernachweis als Mitgliedschaftskriterium wurde nicht etwa abgeschmettert, sondern einer Kommission zur Beratung übertragen. Den Vorsitz der Deutschen Burschenschaft im Geschäftsjahr 2013 liegt bei der ultrarechten Wiener akademischen Burschenschaft Teutonia, die sich offen für das ‚völkische Wesen‘ einsetzt.
Die Frage ist, wie lange die Bundesregierung noch bei ihrer mehrfach auf Anfrage der Fraktion DIE LINKE bestätigten Haltung bleiben will, wonach es sich bei der Deutschen Burschenschaft um eine ‚demokratische Studentenorganisation‘ handelt.“
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