„Nach dem Gesetz zur Errichtung Gemeinsamer Dateien von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder hätte die Bundesregierung Ende 2011 eine Evaluation dieses Gesetzes vorlegen müssen. Ende 2012 hat sie nicht einmal die internen Vorarbeiten fertig, auch ein hinzuziehender externer Sachverständiger ist noch nicht bestellt. Dabei werden in der Anti-Terror-Datei massiv Daten hin- und her bewegt – auch von Bürgerinnen und Bürgern, die ohne eigenes Wissen und Zutun als Kontaktpersonen Terrorverdächtiger geführt werden.
Abgesehen von den massiven Grundrechtseingriffen, die eine Speicherung in der Datei bedeutet, ist bis heute auch nicht klar, wie durch diese Datei die Arbeit der Sicherheitsbehörden tatsächlich unterstützt werden konnte. Auch die Frage der Verletzung des Trennungsgebotes von Polizei und Nachrichtendiensten durch die Datei wird erst im kommenden Jahr vom Bundesverfassungsgericht beantwortet werden. Das alles hat die Koalition nicht gehindert, im Juni dieses Jahres eine gemeinsame Datei zur Bekämpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus einzurichten.
DIE LINKE bleibt dabei: die Sicherheitsgesetzgebung seit dem Jahr 2001 muss auf den bürgerrechtlichen Prüfstand. Die Bundesregierung könnte das Ihrige beitragen, indem sie wenigstens die gesetzlichen Evaluierungspflichten erfüllt.“