„Die Länder sollten klarstellen, dass sie einen Bundesratsbeschluss für ein Verbotsverfahren erst treffen, wenn auch der Bundestag Gelegenheit hatte, sich das Material anzusehen. Der Kampf gegen Neofaschismus ist schließlich eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, bei der die Verfassungsorgane möglichst an einem Strang ziehen sollten – und dazu gehört, dass auch alle auf dem gleichen Informationsstand sind.
Die Art und Weise, wie die Innenminister in den letzten Jahren mit dem Thema Ping-Pong gespielt haben, ist jedenfalls alles andere als überzeugend. Allmählich steht zu befürchten, dass die Frage des Verbotsverfahrens vor allem der Profilierung im anstehenden Wahlkampf dienen soll.
Die Innenminister haben eine Situation verursacht, in der jetzt schon der Verzicht auf ein Verbotsverfahren wie ein Erfolg für die NPD aussähe. Das darf aber nicht dazu verleiten, auf Teufel komm raus ein solches Verfahren einzuleiten und dann womöglich zu scheitern.
Es muss schon nachdenklich machen, dass die meisten Innenminister nicht dazu bereit sind, eine Garantie dafür abzugeben, dass das Belastungsmaterial nicht durch Informationen von V-Leuten vergiftet ist. Angesichts des Agierens insbesondere der Verfassungsschutzbehörden sind zudem ernsthafte Zweifel angebracht, ob tatsächlich alle V-Leute wenigstens aus den Führungspositionen abgezogen worden sind.“