Rede im Bundestag: Parlamentskontrolle von Amtshilfe-Einsätzen der Bundeswehr

Der Antrag wurde am 13. Dezember von allen anderen Fraktionen abgelehnt. Im Folgenden der zu Protokoll gegangene Redebeitrag von Ulla Jelpke.

„Die Bundeswehr ist der mit Abstand am stärksten bewaffnete Apparat in Deutschland. Deswegen müssen wir, wenn im Bereich der an sich harmlosen Amtshilfemaßnahmen die Bundeswehr ins Spiel kommt, schon ein wenig genauer hinsehen.

Niemand hat etwas dagegen, wenn die Bundeswehr bei Naturkatastrophen hilft. Wer uns etwas anderes unterstellt, hat unseren Antrag nicht gelesen. DIE LINKE will Amtshilfe nicht generell verhindern, sondern wir wollen die parlamentarische Kontrolle stärken.
Denn das Problem ist folgendes: Amtshilfeleistungen der Bundeswehr erschöpfen sich schon lange nicht mehr in tatsächlichen Hilfeleistungen. In den letzten Jahren kamen immer mehr Maßnahmen hinzu, die ganz anderer Natur sind. Das spektakulärste Beispiel war der G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm, als Aufklärungsflugzeuge vom Typ Tornado unterwegs waren und Spähpanzer eingesetzt wurden, um die Demonstrantinnen und Demonstranten zu überwachen bzw. sie abzuschrecken.
Solche Einsätze mit einem so eindeutig repressiven Charakter hätte sich früher niemand unter Amtshilfe vorgestellt. Wenn die Bundeswehr, die Bundesregierung und die zuständigen Landesbehörden ihre Praxis in diese Richtung ändern, dann muss die Gesetzgebung darauf reagieren.

Wir beobachten seit Jahren aufmerksam die Entwicklungen in diesem Bereich. Dabei stellen wir fest, dass die Einsatzzahlen rapide zunehmen. Ende der 1990er Jahre hat es noch eine einzige Amtshilfemaßnahme pro Jahr gegeben, im Jahr 2010 waren es schon 71, voriges Jahr 68.
Es liegt ja auf der Hand, dass es hierfür keine Sachzwänge gibt, sondern rein politisch motivierte Entscheidungen.
Sieht man sich die einzelnen Maßnahmen an, dann erkennt man: bei maximal einem Drittel geht es tatsächlich um Hilfe bei Unglücksfällen, Überschwemmungen oder beim Entschärfen von Blindgängern aus dem Zweiten Weltkrieg. Da muss man zwar danach fragen, warum eigentlich der zivile Katastrophenschutz nicht mehr gefördert wird, aber mit den Maßnahmen als solche haben wir kein Problem. Kritisch ist aber aus Sicht der LINKEN, dass die Bundeswehr fast immer dabei ist, wenn viele Menschen zusammenkommen – bei großen Volksfesten, beim Kirchentag, bei internationalen Fußballspielen, bei großen Demonstrationen. Dabei arbeiten Soldaten als Logistiker und Planungshelfer für die Polizei.
DIE LINKE will nicht, dass die Bundeswehr institutionell in den Bereich der Inneren Sicherheit eingebunden wird. Hilfe im Katastrophenfall ist das eine, aber ansonsten soll die Bundeswehr sich aus der Innenpolitik heraushalten. Sonst droht nämlich genau das, was die Bundesregierung nach unserer Meinung auch anstrebt: Ein Gewöhnungseffekt. Der Heiligendamm-Einsatz hat seinerzeit große Empörung ausgelöst, und nun werden eben kleinere Schritte gegangen.
Die Kollegin Anita Schäfer von der CDU hat bei der ersten Lesung im März zur Amtshilfe eingeräumt: Die Bundeswehr habe „jedes bisschen Öffentlichkeit dringend nötig und verdient“. In der Sozialwissenschaft beschreibt das Konzept des „banalen Militarismus“, wie die Akzeptanz, ja Dominanz des Militärs und militärischer Denkweisen dadurch gesteigert werden sollen, dass das Militärische nach und nach in die Gesellschaft eindringt. Eine Armee, die seit zehn Jahren einen höchst unpopulären und blutigen Krieg in Afghanistan führt und im Inland größte Schwierigkeiten hat, geeignete Rekruten zu finden, verspricht sich natürlich von einer Militarisierung der Gesellschaft erhebliche Vorteile, was gesellschaftlichen Rückhalt angeht. Auch deswegen will DIE LINKE diesem Treiben nicht tatenlos zusehen.
Was ich noch gar nicht angesprochen habe, ist eine Entwicklung, die erst nach Einreichung unseres Antrages eingetreten ist: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom August 2012, das einer Verfassungsänderung gleichkommt, sieht vor, dass in Fällen des Artikel 35 Absatz 2 und 3 des Grundgesetzes die Bundeswehr auch schwere Waffen einsetzen darf. Wir sind mit dieser Entscheidung alles andere als glücklich, schon weil sie keine präzisen Kriterien nennt, aber es muss doch klar sein: Wenn wir nicht nur über unbewaffnete Amtshilfe reden, sondern über einen bewaffneten Militäreinsatz im Inneren, dann kann doch niemand wollen, dass das Parlament auf seine Kontrollfunktion verzichtet.

Ein Wort zu den Grünen: Der Kollege Wolfgang Wieland hat in seiner Rede bei der ersten Lesung eigentlich viele Punkte genannt, die unserem Antrag recht geben. Amtshilfe werde zu häufig, an den falschen Orten, in den falschen Formen geleistet, hat er gesagt. Er lehnte dann aber unseren Antrag trotzdem ab, und zwar mit der merkwürdigen Begründung, man solle sich auf das „Anprangern“ der Regierung beschränken.
Nun hat bloßes Anprangern nicht unbedingt Folgen. Wir haben den Heiligendamm-Einsatz angeprangert, die Bundesregierung hingegen verteidigt ihn bis heute, was auch bedeutet, dass sie sich eine Wiederholung solcher Szenarien jederzeit vorbehält. Deswegen wollen wir Regeln aufstellen. Vereinfacht gesagt: Wir wollen nicht, dass die Bundeswehr Demonstranten abschreckt, sondern wir wollen durch erweiterte Parlamentskontrolle die Bundeswehr vor einer allzu weiten Interpretation von Amtshilfe abschrecken.
Damit wird keine einzige Hilfsmaßnahme im Katastrophenfall verhindert oder auch nur verlangsamt. Wir verlangen lediglich, dass schnellstmöglich Berichte ans Parlament gehen, und dass das Parlament, wenn es denn einen Einsatz für rechtlich oder politisch fragwürdig hält, diesen verhindern oder stoppen kann. Damit ziehen wir die Konsequenz aus der veränderten Amtshilfepraxis von Regierung und Bundeswehr.“

1704884-1_AmtshilfekontrolleBw.pdf