Antwort Kleine Anfrage (17/11345): Schutz vor geschlechtsspezifischer Verfolgung in Deutschland
Seit 2005 gelten in Deutschland neue gesetzliche Regelungen zur Anerkennung geschlechtsspezfischer Verfolgung. Die Zahl der Anerkennungen schwankte in den vergangenen Jahren zwischen 270 und 490. Nach Ansicht von Praktikerinnen und Praktikern ist allerdings davon auszugehen, dass die Zahl der betroffenen Frauen deutlich höher liegt, sie aber auch zahlreichen Gründen bei der Anhörung vor den Entscheidern des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge als unglaubwürdig abgestempelt werden. Ebenfalls lediglich beschönigend dargestellt wird von der Bundesregierung die Unterbringung von Frauen, die sich in Deutschland von einem gewalttätigen Ehemann trennen oder aus einer Zwangsehe befreien. Die Bundesregierung weiß noch nicht einmal, wie viele Frauen nach der geglückten Befreiung aus einer Zwangsehe oder aus Zwangsprostition und anderen Ausbeutungsverhältnissen in der Illegalität einen humanitären Aufenthaltstitel beantragt und erhalten haben. Die Bundesregierung befeuert nach Belieben populistische Kampagnen gegen Zwangsehen, kümmert sich aber keinen Deut um die Opfer. weiter …