Rede im Bundestag: Diskriminierung beenden, Ausländerzentralregister abschaffen
Die Bundesregierung will mit einem Gesetzentwurf weniger Daten von EU-Bürgerinnen und Bürger, die dauerhaft in Deutschland leben, im Ausländerzentralregister speichern. Zudem sollen nur noch Behörden mit Aufgaben unmittelbar im Bereich Aufenthaltsrecht Zugriff erhalten, nicht mehr unbeschränkt alle Behörden. Die Bundesregierung folgt damit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Notwendig ist aber die Abschaffung des Ausländerzentralregisters als Ganzes – denn die flächendeckende Erfassung der Daten aller Ausländerinnen und Ausländer stellt an sich schon eine Diskriminierung dar. weiter …