Schon unmittelbar nach seiner vorzeitigen Haftentlassung im Herbst 2010 wurde Kahlin als Beteiligter eines Naziüberfalls auf die linke Kneipe HirschQ erkannt.
Offenbar hat das Dortmunder Landgericht nichts aus dem Umgang von Polizei und Justiz mit der Mordserie der faschistischen Terrorzelle NSU gelernt, als die Täter ausschließlich in migrantischen Kreisen gesucht wurden und Fremdenfeindlichkeit oder Rassismus als Tatmotiv überhaupt nicht in Erwägung gezogen wurde.
Der ermordete Antifaschist Thomas Schulz taucht bis heute in keiner Statistik der Bundesregierung über die Todesopfer rechter Gewalt auf. Auch der Überfall von Kahlin und seinen Kameraden auf die beiden türkischstämmigen Jugendlichen wird nicht in die amtlichen Statistiken über rechtsextreme Gewalt kommen, da das Gericht sich beharrlich weigert, die faschistische Gesinnung Kahlins zur Kenntnis zu nehmen. Eine rassistische Denkweise bei Justiz- und Polizeibehörden bleibt damit das Problem.
Rassistische und neofaschistische Motivationen für solche Gewalttaten müssen von Polizei und Gerichten endlich erkannt, zur Kenntnis genommen und in der Urteilsfindung berücksichtigt werden.“
Die Vertuschung und Verharmlosung faschistischer Gewalt- und Mordtaten muss endlich ein Ende haben.