„Friedrichs Begründung lässt das NPD-Verbotsverfahren als Akt politischer Justiz erscheinen. Eine solche Herangehensweise schadet dem Verbotsverfahren und dem Rechtsstaat gleichermaßen. Denn nicht vom Gewicht der Bundesregierung als Antragstellerin, sondern von ausreichenden Beweisen für die Verfassungswidrigkeit der NPD sollte ein erfolgreiches Verbotsverfahren abhängen. DIE LINKE ist der Meinung, das mittlerweile ja auch im Internet veröffentlichte Belastungsmaterial sollte insbesondere in den Punkten der Beziehungen der NPD zu Gewalttätern und verbotenen Nazikameradschaften noch erheblich nachgebessert werden, um das Verbotsverfahren auf sichere Füße zu stellen.“
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