„Einerseits muss man unverzüglich herausfinden, wer aus dem Kreis derjenigen, denen das Material zur Sichtung übergeben wurde, die NPD mit prozessrelevanten Informationen füttert. Andererseits ist das Kind damit nicht in den Brunnen gefallen. Wenn die Länder tatsächlich keine Informationen von V-Leuten verwendet haben und tatsächlich nur öffentlich zugängliches Material genutzt haben, kann der Schaden nicht so groß sein. Die NPD wird sich schließlich ohnehin schon gedacht haben, welche ihrer verfassungsfeindlichen Tiraden gegen sie verwendet werden. Nun hat sie ein paar Wochen mehr Zeit, sich zu überlegen, wie sie ihre faschistischen Parolen als angeblichen Ausdruck der Meinungsfreiheit verteidigen will.
Ich erwarte jetzt von den Vertretern der Länder, aber auch von Bundesregierung und den Abgeordneten des Bundestages, dass sie die Veröffentlichung des Materials nicht zum Vorwand nehmen, auf das Verbotsverfahren zu verzichten. Das wäre eine ganz billige Ausrede.
DIE LINKE prüft das Material und erwartet, dass es in den kommenden Wochen noch aktualisiert und um Aspekte wie etwa das Zusammenspiel von NPD und militanten Kameradschaften ergänzt wird. Auf dieser Grundlage werden wir dann über eine Beteiligung am Verfahren entscheiden.“