Auch wenn ein gemeinsamer Antrag der Verfassungsorgane rechtlich nicht von Bedeutung ist, ist er es doch politisch. Schließlich ist es beim Kampf gegen Rechtsextreme nicht mit einem Verbotsverfahren getan. Hinzu kommen muss auf jeden Fall die gesellschaftliche Ächtung von Neofaschismus. Genau das hätte die Bundesregierung mit einer Beteiligung am Verbot ausdrücken können.
Das Mindeste, was man jetzt von den Regierungsfraktionen erwarten kann, ist, die Abstimmung im Bundestag freizugeben und die Fraktionsdisziplin aufzuheben. Sollte das nicht geschehen, müssen sich die Abgeordneten von CDU/CSU und FDP die Gewissensfrage stellen: Verfügen sie tatsächlich über die – auch von ihnen stets geforderte – Courage im Kampf gegen Nazis? Dann müssen sie auch den Mut haben, sich der Feigheit ihrer Führungen zu widersetzen und für eine Beteiligung des Parlaments am Verbotsverfahren zu stimmen. Es gilt, Gesicht zu zeigen gegen Rechts.“