„Es war ein wichtiges Zeichen, dass am Donnerstagabend alle Fraktionen des deutschen Bundestages ihr Mitgefühl gegenüber den Opfern und ihren Angehörigen ausgedrückt und die Rolle deutscher Unternehmen eingestanden haben. Doch leider hat es der Bundestag versäumt, den Gasangriff auf Halabja in Verbindung mit den im gleichen Jahr im kurdischen Teil des Irak angelaufenen Anfal-Operationen der irakischen Armee, bei denen 4000 Dörfer zerstört und bis zu 180.000 Menschen verschleppt und ermordet wurden, als Genozid im Sinne der UN-Konvention über die Verhütung und Bestrafung von Völkermord einzustufen. Dies hatte DIE LINKE in ihrem Antrag gefordert, nachdem die Parlamente des Irak, Schwedens und Großbritanniens eine solche Anerkennung bereits vorgenommen haben. Eine solche Anerkennung als Völkermord wäre nicht nur eine späte moralische Kompensation für die Opfer und ihre Hinterbliebenen. Sie könnte zudem die Tür öffnen für eine weitere strafrechtliche Verfolgung der Händler des Todes wegen Beihilfe zum Völkermord. Denn die bisherigen Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Außenwirtschafts- und Kriegswaffenkontrollgesetz waren jahrelang verschleppt worden. Prozesse endeten mit Einstellung wegen Verjährung, Bewährungsstrafen und Freisprüchen. Die Forderung nach Gerechtigkeit für die Opfer von Halabja bleibt damit bestehen.“
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