Bei dem Antrag der NPD handelte es sich um einen billigen Trick, auf den die Verfassungsrichter erwartungsgemäß nicht hereingefallen sind.
Dennoch steigt mit der heutigen Entscheidung der Druck auf Bundesregierung und auch Bundestag, endlich Klartext zu reden, ob sie den Verbotsantrag des Bundesrats mittragen oder nicht. Vor allem das Bundesinnenministerium muss die Materialsammlung gegen die NPD schleunigst nachbessern und auf den aktuellen Stand bringen. Bislang ist beispielsweise die Zusammenarbeit der NPD mit gewalttätigen Nazikameradschaften noch viel zu wenig ausgeleuchtet.“