„Die Bundesregierung hat bislang für die stufenweise Vollmitgliedschaft Bulgariens und Rumäniens im Schengenraum in den EU-Gremien geworben. Dasselbe nun mit einem Veto zu verhindern, ist rein innenpolitisch motiviert. Innerhalb des Schengenraums finden keine Grenzkontrollen statt, um die Reisefreiheit der EU-Bürgerinnen und Bürger nicht zu beeinträchtigen. Der deutsche Innenminister hat mit seiner Vetodrohung dafür gesorgt, dass die EU-Mitgliedstaaten Bulgarien und Rumänien von dieser Kontrollfreiheit weiterhin ausgeschlossen bleiben. Dabei hatte sich Deutschland zusammen mit Frankreich noch im Oktober letzten Jahres für einen stufenweisen Schengenbeitritt der beiden Länder eingesetzt. Seit Juni 2011 steht durch einstimmigen EU-Ratsbeschluss fest, dass beide Länder die technischen Anforderungen an eine Schengen-Vollmitgliedschaft erfüllen. Auch Deutschland hat dem zugestimmt. Weitere Voraussetzungen dürfen an diese Mitgliedschaft aber nicht gestellt werden – das ist die einhellige Auffassung von EU-Kommission und Europäischem Parlament. Auch der Juristische Dienst des EU-Rates hat diese Auffassung in einem Gutachten unterstützt. Der Beitritt sei nach Erfüllung der technischen Voraussetzungen zwingend und könne nicht auf unbestimmte Zeit aufgeschoben werden.
Das Europäische Parlament hat in einer Entschließung vom Oktober 2011 von den Mitgliedsstaaten gefordert, ihre Verpflichtungen hinsichtlich einer Vollmitgliedschaft Bulgariens und Rumäniens einzuhalten und nicht dem nationalen Populismus zu opfern. Daran sollte sich auch der deutsche Innenminister gebunden fühlen.“