„Im vergangenen Jahr wurden 15 Verfahren nach Paragraph 129a StGB gegen 21 mutmaßliche Rechtsterroristen und einen Unbekannten eingeleitet. Der Vorwurf lautet in zwölf Fällen auf Mitgliedschaft und in zehn Fällen auf Unterstützung terroristischer Vereinigungen. Dagegen war im Jahr 2011 nur ein Terrorismusverfahren gegen Rechtsextremisten – nämlich gegen das mutmaßliche NSU-Mitglied Beate Zschäpe – eingeleitet worden, und in den Jahren davor gab es meist überhaupt keine Terrorismusermittlungen gegen Neonazis. Ob es zur Bekämpfung des militanten Neofaschismus des Paragraphen 129a StGB mit seinen Ausnahmevollmachten für die Ermittler überhaupt bedarf, ist zu bezweifeln. Gegen Hasspropaganda, Gewalt, Mord- und Totschlag reichen bereits die normalen Gesetze, wenn auf Seiten von Polizei und Justiz der grundsätzliche Wille vorhanden ist, gegen Neonazis vorzugehen.“
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