„Schon die bisherigen Erkenntnisse haben gezeigt: Ohne Hilfe von Neonazis, die als V-Leute des Verfassungsschutzes geführt wurden, hätten die NSU-Terroristen niemals so lange im Untergrund leben und morden können. Wenn nun endlich Beate Zschäpe und ihren mutmaßlichen Terrorhelfern aus der Naziszene der Prozess gemacht wird, gehört auch der Verfassungsschutz mit auf der Anklagebank, der immer wieder den Schutz seiner braunen Quellen über die Aufklärung der Verbrechen gestellt hat. Diese im Widerspruch zum Gesetz stehende Haltung hat neben einem rassistisch verblendeten Ermittlungsansatz, der Opfer zu Tätern machte, maßgeblich dafür gesorgt, dass die NSU-Terroristen über Jahre mordend durchs Land ziehen konnten.
Die Angehörigen der Opfer haben ein Recht darauf, dass das Gericht die individuelle Schuld der Angeklagten ebenso aufklärt wie das Versagen der Sicherheitsbehörden. Der Hickhack um die Medienplätze hat gezeigt, dass das Gericht die gesellschaftliche Dimension des Verfahrens erst sehr spät erkannt hat. Die Verhandlungsführung wird zeigen, ob diese Erkenntnis von Dauer ist.“