„BKA-Beamte müssen offenbar besonders zum Erkennen von Rechtsextremismus sensibilisiert werden. So hat das BKA nach Angaben der Bundesregierung zwar zwei Anzeigen zur Unterstützung des rechtsextremen Gefangenennetzwerks AD Jail Crew (14er) in der Zeitschrift Biker News gelesen. Doch trotz eindeutiger neofaschistischer Codes – Gründungsdatum der AD Jail Crew war Hitlers-Geburtstag am 20. April – erkannten die zur Beobachtung von Rockerkriminalität eingesetzten Beamten keinen rechtsextremen Zusammenhang. Da den Beamten auch kein Bezug zu bekannten Rockerbanden ersichtlich war, „erfolgten zunächst keine weiteren Aktivitäten“.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat bereits im März 2013 zwei Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der AD Jail Crew wegen des Verdachts auf Bildung einer kriminellen Vereinigung und Verdachts der Bildung einer Nachfolgeorganisation der verbotenen Hilfsorganisation für Nationale Gefangene (HNG) eingeleitet.
Die Bundesregierung will von der Existenz des rechtsextremen Gefängnisnetzwerkes erst am 9. April durch hessische Sicherheitsbehörden informiert worden sein – parallel zu an diesem Tag bereits erschienenen Medienberichten. Trifft dies zu, dann stellt sich ernsthaft die Frage nach Sinn und Effizienz des von Bundes- und Landesbehörden gebildeten Gemeinsamen Abwehrzentrums gegen Rechtsextremismus (GAR). Doch ob die hessischen Behörden trotz der seit Wochen laufenden Ermittlungen gegen das bundesweit agierende Netzwerk dem GAR keine Meldung gemacht haben, will die Bundesregierung „aus Geheimhaltungsgründen“ nicht öffentlich beantworten.
Die Antwort wird auf Anforderung an mein Büro gerne zugesandt.