„Im deutschen Ausweisungsrecht bestehen bereits acht Vorschriften, die mit terroristischem oder extremistischem Verhalten zu tun haben. Die erst 2007 neu geschaffenen Ausweisungstatbestände unter anderem gegen so genannte Hassprediger wurden bislang in keinem Fall angewendet. Der Bundesinnenminister sollte endlich aufhören, mit haltlosen Forderungen Stimmung gegen die muslimische Bevölkerung in Deutschland zu machen.“
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