Rede im Bundestag: Ehegattennachzug erleichtern, sozial diskriminierende Regelungen abschaffen!

Anrede,

die heutige Debatte über die seit 2007 geltende aufenthaltsrechtliche Beschränkung des Ehegattennachzugs durch Sprachanforderungen im Ausland ist in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert: Denn wir reden über eine Regelung, von der eigentlich alle Fachleute – und uneingestanden wohl auch die Bundesregierung – wissen, dass sie mit EU-Recht unvereinbar ist.

Bemerkenswert ist, dass die SPD in der Zeit der Großen Koalition selbst hoffte, das Bundesverfassungsgericht möge dieses Gesetz doch wieder kassieren. Die FDP forderte vergangene Wahlperiode vehement eine allgemeine Härtefallregelung – von ihr ist dazu nichts mehr zu hören. Und so kann die CD/CSU weiter ihre harte Linie durchziehen, den Zuzug sozial und bildungsbenachteiligter Menschen zu erschweren. Denn das ist der ideologische Kern der erhöhten Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug.

Das zeigen schon die zahlreichen Ausnahmeregelungen für Ausländerinnen und Ausländer aus Industrienationen, nachziehende Ehegatten Hochqualifizierter oder Drittstaatsangehörigen, die in einem anderen EU-Staat einen langfristigen Aufenthaltsstatus haben. Besonders hart getroffen wird hingegen die Gruppe der türkischen Einwanderer – obwohl rechtlich mindestens umstritten ist, ob auf sie die erhöhten Anforderungen an die Erlaubnis zum Ehegattennachzug überhaupt angewendet werden darf. Leider hat der Europäische Gerichtshof hierzu bislang keine Entscheidung treffen können, weil die Bundesregierung ihm jeweils mit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zuvor kam. Die Niederlande mussten eine analoge Regelung nach einem Urteil des Gerichtshofs bereits zurücknehmen. Die Bundesregierung weiß also ganz genau, was sie von einem solchen Urteil zu erwarten hätte. Dennoch lässt sie zehntausende Menschen in jahrelang erzwungener Trennung leiden. Das ist unverantwortlich und integrationspolitisch fehlgeleitet.

Denn selbstverständlich ist der Erwerb der deutschen Sprache in Deutschland unendlich viel leichter als im Ausland: Hier gibt es ein flächendeckendes Netz von Sprachkursen, hier kann das Erlernte im Alltag direkt angewandt werden, hier kann der Partner oder die Partnerin aktiv helfend zur Seite stehen. Die im Ausland unter unzumutbaren Bedingungen und in erzwungener Trennung mühsam erworbenen Deutschkenntnisse sind hingegen häufig schon wieder verblasst, wenn die Betroffenen nach einem aufwändigen Visumverfahren dann endlich einreisen durften. Auf entsprechende Nachfragen meiner Fraktion musste die Bundesregierung all dies auch einräumen.

Und auch das Argument eines angeblichen besseren Schutzes vor Zwangsverheiratungen ist geradezu lächerlich – von Zwangsverheiratungen Betroffene oder Bedrohte brauchen ganz andere Hilfen als den Zwang zum Erwerb deutscher Sprachkenntnisse im Ausland! Häufig geht es bei Zwangsverheiratungen übrigens um hier geborene und aufgewachsene Frauen mit perfekten Deutschkenntnissen – schon dies verdeutlicht die Absurdität der Argumentation. Der Zwang zum Spracherwerb ist selbst dann unverhältnismäßig, wenn man tatsächlich meint, damit Zwangsheiraten wirksam begegnen zu können. Um angeblich die doch eher seltenen Fälle einer Zwangsverheiratung mit noch nicht in Deutschland Lebenden verhindern zu können, wird gleich der Ehegattennachzug gleich für alle erschwert, auch wenn im jeweiligen Einzelfall klar auf der Hand liegt, dass eine Zwangsverheiratung ausgeschlossen ist. Bis heute wurde nicht kein Nachweis erbracht, dass auch nur eine Zwangsverheiratung durch die Regelung verhindert werden konnte. Die Berichte über verhinderte oder über Jahre verzögerter Ehegattennachzüge hingegen stapeln sich auf den Tischen der Abgeordnetenbüros, an die sich Betroffene in ihrer Verzweiflung wenden.

Ich kann es auch nicht mehr hören, dass immer wieder auf angeblich glückliche Sprachkurs-Teilnehmerinnen in Goethe-Instituten im Ausland hingewiesen wird. Natürlich kann der Spracherwerb in solchen Kursen Spaß machen und wird von den Betroffenen prinzipiell als sinnvoll erachtet. Aber die große Mehrheit aller Ehegatten würde trotzdem unendlich viel lieber in Deutschland die deutsche Sprache erlernen, zusammen mit ihren Partnerinnen und Partnern – und nicht zwangsweise von ihnen getrennt. Zumal viele Menschen keinen Zugang zu diesen Kursen haben oder tausende Kilometer dafür zurücklegen müssen.

Es bleibt dabei, was DIE LINKE schon vor der Verabschiedung dieses unsäglichen Gesetzes gesagt hat und mit den vorliegenden Anträgen nochmals unterstreicht: Das Menschenrecht auf Familienzusammenleben darf nicht unter den Vorbehalt deutscher Sprachkenntnisse gestellt und damit indirekt von der sozialen Herkunft, dem Vermögen, dem Bildungs- und Familienstand und dem Alter der Betroffenen abhängig gemacht werden! Schaffen Sie diese sinnlose und grausame Schikane von Menschen, die sich lieben und zusammen sein wollen, schnellstmöglich ab!

Ich danke Ihnen.