„Das Vorliegen einer Gerechtigkeitslücke bestreitet die Regierung gar nicht. Zu verantworten haben dies Rentenkassen und Sozialgerichte, die jahrelang über 95 Prozent der Rentenanträge abgelehnt hatten. Das wurde erst 2009 korrigiert – aber als Zahlungszeitpunkt wurde dann nicht, wie ursprünglich im Gesetz vorgesehen, 1997 festgesetzt, sondern 2005. Zur Folge hat das, dass den Holocaust-Überlebenden Beträge in Höhe von mehreren tausend bis zehntausend Euro vorenthalten werden. Anträge der Oppositionsparteien, diesen Zustand zu korrigieren, hatten die Regierungsfraktionen im März abgelehnt.
Nun stiehlt sich die Bundesregierung aus der Verantwortung und spricht allgemein von ‚unterschiedlichen Auswirkungen auf individueller Ebene‘. Lösungsvorschläge aus dem Arbeitsministerium waren nicht einmal im Kabinett besprochen worden, wie die Regierung jetzt einräumt. Mehr als Verhandlungen zum Abschluss weiterer Sozialversicherungsabkommen mit dem Ausland, die unter Umständen zu einer Neuberechnung der Ghetto-Renten führen könnten, bietet sie nicht an. Die Regierung selbst gibt aber zu, dass solche Verhandlungen ‚erfahrungsgemäß allerdings sehr zeitaufwendig‘ sind.
Es bleibt jedoch keine Zeit, weil die ehemals 21.500 Betroffenen, die es 2009 noch gegeben hat, mittlerweile ein sehr hohes Alter erreicht haben oder bereits verstorben sind: Nach Schätzungen der Rentenversicherungsträger sei ‚davon auszugehen, dass bisher rund ein Viertel der Berechtigten nach der Leistungsbewilligung verstorben ist‘. Bundesregierung und Regierungsfraktionen lassen die NS-Opfer sterben, ohne ihnen ihren vollen Rentenanspruch zuzubilligen.“
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