„Die Antworten der Bundesregierung lassen kein besonderes Engagement zur Unterstützung des Bundesrates im laufenden Verbotsverfahren erkennen. Zwar ist die Bundesregierung in der länderoffenen Arbeitsgruppe zur Begleitung des NPD-Verbotsverfahrens des Bundesrates nur Gast, sie scheint sich dort jedoch als stummer Gast ohne eigene Vorschläge zu verstehen. Initiativen zur Ergänzung des Beweismaterials über eine Verfassungsfeindlichkeit kamen hier keine vom Bund. Erstaunen lässt die Erklärung, wonach Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich erst dann bereit, ein Testtat zur V-Leute-Freiheit des vom Bund beigesteuerten Materials zu geben, wenn dies im Gleichklang mit den Innenministern der Länder erfolgt. Hier wäre der Bundesinnenminister angehalten, mit gutem Beispiel voranzugehen und sich nicht hinter seinen Länderkollegen zu verschanzen.“
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