Wie desolat die Vorbereitung ist, zeigt sich schon daran, dass die Bundesregierung nicht einmal weiß, ob es eine englische Übersetzung des libyschen Polizeigesetzes gibt. Symptomatisch ist die Einschätzung, die libyschen Überlegungen zur Grenzsicherung hätten `bislang einen sehr vorläufigen Charakter`. Das verweist auf das eigentliche Ziel der Mission: Es geht nicht um Rechtsstaatlichkeit, es geht nur darum, dass die EU Einfluss auf die weitere Entwicklung des Landes nimmt – Menschenrechte hin oder her.“
Andrej Hunko weist darauf hin, dass die Mission vor allem der Militarisierung der Inneren Sicherheit in dem nordafrikanischen Land dient: „Ziel von EUBAM Libyen ist die Schaffung sogenannter `Border Guards`, die zunächst die Grenzen bewachen sollen. Die Kontrolle unerwünschter Migration bleibt damit weiter in der Hand des Militärs, denn die neue Gendarmerie untersteht dem Verteidigungsministerium. Die Bundespolizei ist für die Gesamtkonzeption des libyschen `Grenzmanagements` zuständig und beteiligt sich dadurch in unzulässiger Weise an einer Vermischung ziviler und militärischer Zuständigkeiten. Besonders problematisch ist die Beteiligung der EU-Grenzschutzagentur FRONTEX, die ebenfalls Ausbildungsleistungen erbringt und sogar maßgeblich in die Vorbereitung involviert war. Doch auch private Söldnerfirmen profitieren: Die Hälfte der Kosten für die Maßnahme wird für Sicherheitsdienste und gepanzerte Fahrzeuge aufgewendet. EUBAM Libyen muss deshalb schleunigst beendet werden.“
Die Antwort der Bundesregierung (Drs. 17/14279) kann hier heruntergeladen werden.