„Die Positionen der Bürgerrechtsbewegung werden auch im neuen Bundestag eine wichtige Grundlage für die Arbeit der Linksfraktion sein. Der Verfassungsschutz darf nicht zur Instanz werden, die darüber entscheidet, welche politischen Auffassungen im Meinungskampf legitim sind, und welche als extremistisch abgestempelt werden. Denn solch ein Eingriff wird immer unter dem Einfluss politischen Opportunitätsdenkens stehen und stellt damit keinen Schutz, sondern eine Gefährdung der Demokratie dar. Sofern verfassungsfeindliche Bestrebungen zur Gewalt greifen, ist ohnehin die Polizei zuständig.
Die jetzt erst wieder bekannt gewordene Tatsache, dass eine Journalistin, die kritisch über Nazis berichtet, durch den niedersächsischen Verfassungsschutz beobachtet wird, beweist die Gefährlichkeit des Inlandsgeheimdienstes erneut.
Den verlässlichsten Schutz gegen antidemokratische Bestrebungen stellt eine wache, demokratische Öffentlichkeit dar, die frei von staatlicher Aufsicht ist.“