„In den vergangenen Wochen haben Gerichte in München, Görlitz und Nürnberg angeordnet, Abschiebungshäftlinge aus der Abschiebungshaft zu entlassen, weil sie in regulären Strafanstalten untergebracht waren. Darin sehen die Gerichte bis hin zum Bundesgerichtshof einen möglichen beziehungsweise sogar wahrscheinlichen Widerspruch zum EU-Recht, das ganz klar eine getrennte Unterbringung in speziellen Einrichtungen fordert. Die deutsche Regelung entspricht diesen Vorgaben nach Ansicht der LINKEN und Nichtregierungsorganisationen nicht. Der Europäische Gerichtshof wird diese Frage aufgrund einer Vorlage durch den BGH endgültig zu entscheiden haben.
Bis zu dieser Entscheidung müssen alle Abschiebungshäftlinge in Deutschland, die in Strafhaftanstalten untergebracht sind, sofort entlassen werden. Menschen dürfen nicht zu Opfern rechtswidriger Freiheitsentziehung werden. Es ist unfassbar, wie leichtfertig die Bundesregierung sehenden Auges unrechtmäßige Inhaftierungen in Kauft nimmt, wenn es darum geht, Menschen außer Landes zu befördern. Ohnehin werden durch die Abschiebungshaft Menschen wie Kriminelle behandelt, obwohl sie sich keiner Straftat schuldig gemacht haben. Deshalb fordert DIE LINKE weiterhin, die Abschiebungshaft komplett abzuschaffen.“